Auszug aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 29.07.2019

Rückhaltebecken Großetzenberg - Laaber
Dipl.Ing. Wöhrmann, erläuterte anhand einer Powerpointpräsentation den Vorentwurf für ein Rückhaltebecken vor Laaber. Das gesamte Einzugsgebiet umfasst eine Fläche von 53,6 Hektar zwischen Großetzenberg und Schernried.
Anhand einer hydraulischen Vergleichsberechnung stellte er die Möglichkeiten einer Pufferung des Niederschlagswassers dar.
Der Abflußbeiwert bzw. Versiegelungsgrad wurde mit 0,1 angenommen, was der hier vorherrschenden unbefestigten Wald- und Wiesenlandschaft entspricht.
Die Empfehlung unter Berücksichtigung einer fünfjährlichen Regenwahrscheinlichkeit bei einem Drosselabfluss von 80 l/sec., würde ein Rückhaltebecken mit einem Volumen von 1.363 m³ erforderlich machen. Geplant wäre ein zweistufiges Becken mit 315 bzw. 1.085 m³ Fassungsvermögen und einer offenen Ausleitung, bei einer Beckentiefe von 1 m bzw. 1,74 m.
Die reinen Baukosten liegen ohne Nebenkosten bei ca. 330.000 € brutto.
Die Becken dienen in erster Linie dazu, den ankommenden Schlamm abzufangen, der auch die größte Bedrohung für das Kanalnetz darstellt. Dies bedeute natürlich auch, dass die Becken nach jedem Regenereignis gereinigt werden müssen. Sie dürfen auch keinesfalls zuwachsen.
Es handle sich hierbei um ein reines Ingenieurbauwerk, das dementsprechend gewartet und gepflegt werden muss.
Auf die Frage warum ein fünfjährliches Ereignis gewählt wurde und nicht anhand des immer stärkenden Klimawandels höhere Anforderungen gewählt werden, erklärte Herr Wöhrmann, dass man mit möglichst einfachen Bauwerken die Mindestanforderungen erreichen möchte. Sobald man über die Jahre Erfahrungen habe, könne entsprechend angepasst und nachgebessert werden.
Die Frage nach möglichen Förderprogrammen verneinte  der Vorsitzende. Der Vorschlag, das Becken etwas weiter nach oben zu setzen, war im Vorfeld der Planungen auch schon aufgegriffen worden, wobei man die jetzige Positionierung gewählt hat, damit möglichst wenig Material bewegt werde. Dies könne natürlich im Feinschliff noch angepasst werden.
Aufgrund der Kubatur ist ein Rückhaltebecken unter Berücksichtigung eines zehnjährigen Regenereignisses nicht möglich.
Im nächsten Schritt wird die Abstimmung mit den Fachbehörden, wie Wasserwirtschaftsamt, Landratsamt Regensburg erfolgen und ein Baugrundgutachten eingeholt.

Lärmschutzwall Hinterzhof
Dipl.-Ing. Franz Wutz, der den Umgriff der vorgenommenen Bestandsvermessung darstellte, erklärte den derzeitigen Planungsstand. Der bestehende Bereich ist wohl ursprünglich nicht als Lärmschutzwall geplant gewesen.
Herr Wutz ging davon aus, dass der künftige Lärmschutzwall eine Höhendifferenz von 2,80 m zwischen der Oberkante Gelände und dem Fahrbahnrand der A3 haben soll.
Bei Einhaltung einer felsseitigen Böschungsneigung von max. 1:1,5 lassen sich überschlägig ca. 4.400 m³ an Erdaushubmaterial einbauen. Das Material muss verdichtungsfähig sein und darf keine fließenden Bodenarten beinhalten. Es ist davon auszugehen, dass seitens der Autobahndirektion keine Zustimmung zur Erhöhung der Böschungsneigung hin zur A3 erteilt wird. Technisch möglich wäre dies jedoch, würde aber die Anordnung von steileren Böschungen, sehr kostenintensive Bodenverbesserungen oder gar Bodenbewehrungen erfordern.
Bei einer weiteren Erhöhung der Geländeoberkante über 2,80 m hinaus wird weiterer Grunderwerb notwendig. Eine frühzeitige Abstimmung vor der Weiterführung einer Objektplanung mit der Autobahndirektion und auch der Unteren Naturschutzbehörde wegen des bestehenden Laubbaumbewuchses auf dem Wall ist durchzuführen.
Zusätzlich ist eine Baugrunderkundung erforderlich mit 4 – 5 Schnitten.
Bürgermeister Schmid wies nochmal ausdrücklich darauf hin, dass erste Prämisse in diesem Bereich der Lärmschutz und nicht die Verwendung von Erdaushubmaterial sei. Darüber war man sich im Gremium einig, regte aber eine frühzeitige Kostenermittlung an. Auch der Vorschlag teilweise eine Lärmschutzwand als PV-Anlage, wie in Österreich häufig zu sehen, mit zu verbauen, sollte geprüft werden. Der vorgetragenen Vorplanung wurde zugestimmt.
Nunmehr ist mit der Autobahndirektion die Machbarkeit abzustimmen. Hierbei soll geprüft werden inwieweit gegebenenfalls auch ein höherer Lärmschutzwall mit Neigung 1:1,5 möglich ist.

Straßenbau „Am Kronbügl
Hier stellte Herr Dipl.-Ing. Wutz die Vorplanung vor. Mehrheitlich hatte man sich bereits im Gremium für ein Hochbord entschieden, um den fließenden Verkehr vom Fußgängerverkehr zu trennen.
Herr Wutz erläuterte, dass entgegen dem optischen Eindruck die Straßenlängsneigung maximal bei 8 % liegt. Der Fahrbahnzustand sei erstaunlich gut, was offensichtlich daran liegt, dass fast keine Leitungsaufbrüche im Straßenkörper erfolgten.
Eine Baugrunderkundung ist dringend erforderlich, in der abgeklärt werden kann, inwieweit Frostschutzmaterial wiederverwendet werden oder sogar zum Teil verbleiben kann.
In der Vorplanung geht man von einer durch-gehenden Fahrbahnbreite von 5 m einschließlich Zeiler aus. Die Bestandsbreite liegt im engsten Bereich bei knapp über 3 m. Vorgesehen ist auch eine Gehwegbreite nicht unter 1,50 m. Die Abstützung zum Hang sollte mit Fertigteilstützen erfolgen, evtl. Gabionen, die er allerdings wegen der Scharfkantigkeit nicht empfiehlt.
Bisher hat die Straße keine Entwässerung. Das Wasser läuft in eine Betonrinne und von dort in einen Graben. Aufgrund der vorliegenden Situation könnte auf weitere Straßensinkkästen verzichtet werden. Nur am Ende des Gehweges sollte einer installiert werden.
Die Baukosten werden mit 173.000 € veranschlagt, wobei der Anteil der Stützmauern bei 49.000 € liegt. In der weiteren Diskussion sprach sich das Gremium für einen schmaleren Gehweg mit 1,25 m Breite und zwei Ausweichstellen aus.
Dementsprechend sind mit den Grundstückseigentümern noch Verhandlungen über den notwendigen Grunderwerb zu führen.

Bauanträge und Bauvoranfragen
Einer Bauvoranfrage in Endlfeld wurde  zugestimmt, gleichzeitig einem Bauantrag wegen Anbau von Praxisräumen an ein bestehendes Einfamilienwohnhaus. Die Zustimmung erfolgte, nachdem die erforderlichen Abstandsflächen und Stellplätze nachgewiesen wurden. Zwei Bauanträge im Bereich des neuen Baugebietes Großetzenberg-West lagen zur Beratung vor, wobei sich einer im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens bewegt und daher keines Beschlusses bedurfte. Beim zweiten Antrag wurde der notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.

Änderungsantrag zu Verkehrsanordnungen
Antrag der CSU Fraktion
Einstimmig beschloss das Gremium nach Durchführung der hierfür notwendigen Verkehrsschau die Errichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h im Bereich der GVS Schernried und Laaber. Diese soll kurz nach Schernried, rechtzeitig vor der vorhandenen bzw. noch entstehenden Bebauung im neuen Baugebiet angebracht werden.
Des Weiteren ist das vorhandene Ortseingangsschild von Laaber bereits vor die Ausfahrt aus dem Baugebiet „Am Chor“ zu versetzen.
Ebenso ist für das Baugebiet eine zulässige Höchstgeschwindigkeit vom 30 km/h anzuordnen sowie die fehlende Straßenbeschilderung anzubringen.

Verkehrsschau Hinterzhof
Im Rahmen einer überörtlichen Verkehrsschau  im Bereich der Kreuzung St2235 / R13 (Hinterzhof bei Confiserie Seidl) wurde von den Fachbehörden angemerkt, dass die dort vorhandenen Hinweistafeln nach deren Ansicht nicht mehr erforderlich seien.
Laut Landratsamt Regensburg sollten diese Schilder daher abgebaut werden. Bürgermeister Schmid  sieht darin keinen Sinn und erklärt, dass er die Beseitigung ablehnt.

Bebauungs- und Grünordnungsplan „Frauenberg-Südost“ der Gemeinde Brunn
Der Marktgemeinderat Laaber erhob gegen den geplanten Bebauungs- und Grünordnungsplan „Frauenberg-Südost“ der Gemeinde Brunn keine Einwände, verwies aber auf die Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Laaber und der Gemeinde Brunn zur Abwasserbeseitigung, die der Gemeinde Brunn 1.700 EW auf der Kläranlage Laaber zubilligt. Für das Baugebiet ist ein Nachweis zu liefern, wie viele Einwohnerwerte verbraucht werden.

Bebauungsplan „Bernstein V – 6. Änderung“ des Marktes Nittendorf
Gegen die geplante Änderung des Bebauungsplans "Bernstein  - 6. Änderung" wurden keine Einwände erhoben, da Belange des Marktes Laaber nicht betroffen sind.

Umbau des Funktionshauses Mühlwiese
Der Vorsitzende stellte die Entwurfsplanung des Ing.-Büros Kehrer Planung, Regensburg, vom 22.05.2019 vor, der das Gremium einstimmig zustimmte.

Felssicherungsarbeiten Hangbereich St2394
Das Ing.-Büro Harbauer hat nach Abschluss der Akutfelssicherungsmaßnahmen im Winter festgestellt, dass aus den Felsformationen trotz der durchgeführten Maßnahmen weitere Gefährdungspotentiale für die St2394 bestehen.
Der Umfang der kontrolliert gelösten und abgeworfenen Steine und Felsblöcke zeigt, dass aus den zerklüfteten Felsriffen eine latente Gefahr ausgeht, die kontinuierlich zu kontrollieren ist.
Gefährdet sind hier nicht nur die am Hangfuß verlaufende St2394 sondern unter Umständen auch die Freiräume von privaten Grundstücken, die unmittelbar an der Felsriffoberkante anschließen. Hier sind die Freiräume hinsichtlich des Bewuchses und möglicher Auffälligkeiten im Gelände zu untersuchen.
Im Rahmen einer Anliegerversammlung mit den Grundstückseigentümern sind die erforderlichen Maßnahmen zu besprechen.
Die Sicherungsmaßnahmen werden nicht unerhebliche Kosten verursachen, die im mittleren 6-stelligen Bereich liegen.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt