Auszug aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Marktes Laaber am 16.07.2019

Besichtigungen
Augasse
Bei der letzten öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Laaber wurde der Bauantrag wegen Anbau an ein bestehendes Zweifamilienwohnhaus mit Praxisräumen für eine Ernährungsberatung in Laaber zurückgestellt. Mit den Bauantragsunterlagen erläuterte der Vorsitzende das beantragte Bauvorhaben. Aufgrund der geringen Platzverhältnisse war man sich einig, dass bei einer Ein-/ Ausfahrt der Garagen die gegenüberliegenden Stellplätze nicht tangiert werden sollen.

Nähe Hofbau
Hier ging eine formlose Anfrage zu einer Bebauung der Fl.Nrn. 709/16 und 100/2 Gemarkung Laaber ein. Von Seiten des Gremiums wurde die angefragte Bebauung kritisch gesehen. Da es sich hier um die „grünen Lungen“ im Marktbereich Laaber handelt. Man war der Auffassung der Anfrage nicht zuzustimmen. Das Einvernehmen der Gemeinde wurde im weiteren Verlauf der Sitzung nicht erteilen.

Straßenbaumaßnahmen Kronbügl
Anlässlich dieser Ortsbesichtigung konnte sich der Ausschuss ein Bild zum Stand der Straßenbaumaßnahmen im „Ahornweg“ und „Am Kronbügl“ machen. Der Gehweg im Ahornweg wurde bereits asphaltiert.

Schaggenhofener Straße
Um das eigene Grundstück in der Schaggenhofener Str. vor Oberflächenwasser zu schützen, hat der Eigentümer selbst, L-Rinnensteine auf öffentlichen Verkehrsgrund, unter Beachtung und Einhaltung der derzeitigen Vorschriften, verbaut.  Der Ausschuss zeigte sich beeindruckt über die saubere Arbeit.

Bauanträge und Bauvoranfragen
Der formlosen Anfrage wegen Errichtung eines Einfamilienhauses in Endlfeld wurde zugestimmt.  Des Weiteren wurde der isolierten Befreiung wegen Errichtung eines Gartengerätehauses sowie einer Einfriedung in Waldetzenberg zugestimmt.

2. Änderung des Bebauungsplanes „Schernrieder Straße“
Nach Auffassung des Vorsitzenden sollte der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 a und b BauGB geändert und erweitert werden. Grund hierfür sei das Baufenster der Parzelle 26 im Baugebiet. Bei einer Bebauung der Parzelle stehe der Baukörper außerhalb der Reihe. Es wurde beschlossen, den Bebauungsplan „Schernrieder Straße“ mit integrierter Grünordnung im vereinfachten Verfahren nach § 13 a und b BauGB zu ändern.

Geh- und Radwanderweg Hartlmühle – Münchsmühle
Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass es im Bereich der Gaststätte immer wieder zu Unfällen kommt, da seit dem Ausbau des Radweges das Aufkommen an Mopeds (Mofas), Rollern und Quads extrem zugenommen hat. Es wird beabsichtigt eine „Bremse“ einzubauen um das Tempo der Radler auf 5 km/h (Schrittgeschwindigkeit) zu reduzieren. Um das Befahren des Geh- und Radwanderweges mit Mopeds, Rollern und Quads zu unterbinden, wurde mit der PI Nittendorf besprochen, den Weg mit dem VZ 240 „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ mit dem Zusatzschild 1026-38 „Land- und frostwirtschaftlicher Verkehr frei“ zu beschildern.

Tonnagebegrenzung 7,5t von Kirchplatz 3 bis Schernrieder Str. 4
Aufgrund häufiger Beschädigungen der Gebäude am "Kirchplatz 12 und 13" durch Schwerlastverkehr wird eine Tonnagebegrenzung von 7,5t (VZ 262-7,5) vom Kirchplatz 3 Kreuzung "Augasse" bis "Schernrieder Str. 4" Kreuzung "Am Kalvarienberg" vorgeschlagen, um den Schwerlastverkehr aus diesem Bereich zu entfernen. Landwirtschaftlicher Verkehr ist davon auszunehmen und durch die Begrenzung auf 7,5t nicht betroffen. Auf dem Marktplatz wird das Engstellenschild entfernt und mit VZ 262-7,5t und Zusatzschild in 150 m als Vorabinformation versehen.

Baugebiet „Großetzenberg-West“
Hier konnte sich der Ausschuss über den Baufortschritt im Baugebiet informieren. Die Erschließungs- und Vermessungsarbeiten sind bereits fertig. Der Gehweg vom Baugebiet zum Ortskern wird nur zum Teil asphaltiert. Des Weiteren soll auf diesen Weg kein Winterdienst stattfinden. Die entsprechende Beschilderung wird demnach angebracht.